Die Vertragsbedingungen von Mandy und Jörg Krühne | kreativraum | Haan [nachfolgend "kreativraum" genannt] sollen die Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien fair regeln. Die AGB's sind Grundlage aller Geschäfte:
VERTRAG, LEISTUNG UND GRAFISCHER ENTWURF
1.1. Für Verträge mit kreativraum gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Vertragsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
1.2. Angebote von kreativraum sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
1.3. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
1.4. kreativraum bietet folgende Leistungen an: Beratung, Konzeption und grafische Gestaltung im Rahmen analoger und digitaler Kommunikationslösungen.
1.5. Unter einem grafischen Entwurf versteht kreativraum ausschließlich die grafische Gestaltung einer Kommunikationslösung im Off-und Online Bereich aufgrund eines vollständigen Briefings ohne die Realisation der Entwurfsarbeit.
1.6. Der grafische Entwurf wird präsentiert in Form einer Layoutskizze auf einer elektronischen Benutzeroberfläche oder mittels eines A4 oder A3 Ausdrucks auf Papier.
1.7. Für kreativraum besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typographische und photographische Gestaltungsfreiheit. Material- und Papierauswahl sind Teil des grafischen Entwurfs.
URHEBERSCHUTZ UND UNTERNEHMENSRECHTE
2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Gesamtleistung von kreativraum besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß Werksvertragrecht (§ 613 BGB). Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt eingeräumt nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 31 UrhG).
2.2. Die Arbeiten [Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen und Photographien] von kreativraum sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3. Ohne die Zustimmung von kreativraum dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.4. Die Werke von kreativraum dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung des Honorars sowie aller auftragsbezogener Zusatzleistungen, Organisations- und Materialkosten, u. verauslagten Fremdkosten.
2.5. Wiederholungsnutzen [z.B. Nachauflage] oder Mehrfachnutzungen [z.B. für ein anderes Medium, Produkt oder Nutzungsgebiet etc.] sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von kreativraum.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von kreativraum.
2.7. Über den Umfang der Nutzung steht kreativraum ein Auskunftsanspruch zu.
KENNZEICHNUNG
3.1. Der Kunde räumt kreativraum das Recht ein, Quellenangaben und Impressumsangaben [Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail] an seinen Arbeiten anzubringen. Der Kunde wird Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen
3.2. kreativraum behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
VERGÜTUNG
4.1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur im Einzelfall wenn eine Preisabsprache z. B. aufgrund eines Angebotes weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
4.2. Der Entwurf [Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photographien] und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
4.3. Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, berechnet kreativraum dennoch die Vergütung für den Entwurf und für die Nutzung, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
4.4. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. 4.5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht. 4.6. Die Vergütung ist - wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart - bei Ablieferung der Entwurfsarbeit fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in EURO zahlbar. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 4.7. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann kreativraum entsprechende Abschlagszahlungen verlangen. 4.8. Über das Angebot hinaus gehende Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe werden je Stunde abgerechnet. Sind die dabei entstandenen Entwürfe von kreativraum durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, wird dafür zusätzlich eine Nutzungsvergütung erhoben. Die anfallenden Honorare werden nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag SDSt/AGD berechnet. Dieser Vergütungstarifvertrag ist gemäß § 7 Tarifvertragsgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie den zuständigen Ministerien aller deutschen Bundesländer registriert. 4.9. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz rechnen, wenn weder der Kunde noch kreativraum einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
MATERIAL- UND ORGANISATIONSKOSTEN
5.1. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder der Realisation des Entwurfs entstehende Material- und Organisationskosten sind zu erstatten und werden an den Auftraggeber weitergegeben.
5.2. kreativraum berechnet für jeden Auftrag Pauschalen für grafisches Kleinmaterial und Kommunikationskosten. Werden diese Pauschalkosten überschritten wird dem Auftraggeber der Einkaufspreis plus 10% Service-Gebühr in Rechnung gestellt.
5.3. Reisekosten werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt.
ZUSATZLEISTUNGEN UND STILLSCHWEIGENDE AUFTRAGSERWEITERUNG
6.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe, Illustrationen und Photos, die Änderung von Reinzeichnungen, Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen die entstehen durch:
a) das Vorlegen von Daten in nicht digitalisierter Form, b) notwendige und zumutbare Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, c) dem Aufwand für Lizenzmanagement, d) in Auftrag gegebene Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen werden dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots von kreativraum hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt. Im Zweifelsfall werden Zusatzleistungen nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Design SDST/AGD abgerechnet.
FREMDKOSTEN
7.1. Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen [z.B. Kosten für Lithofilme eines Belichtungsstudios, Programmierung einer Website], die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.
7.2. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt kreativraum nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
7.3. Soweit kreativraum auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber kreativraum von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
7.4. Fremdkosten, die kreativraum auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber plus einer Service-Gebühr in Höhe von 15% in Rechnung gestellt.
7.5. Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.
7.6. Die Nutzung fremder Lizenzmaterialien kann dem Kunden nur [insbesondere zeitlich] eingeschränkt übertragen werden. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die kreativraum keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Kreativraum wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
7.7. kreativraum ist Mitglied der Künstlersozialkasse. Auf Rechnungsbeträge fallen dort gesonderte Abgaben an. Die aktuelle Abgabenverordnung finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de
PRODUKTIONSÜBERWACHUNG
8.1. Die Produktion wird von kreativraum nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist kreativraum ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
8.2. Übernimmt kreativraum die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei kreativraum von der Haftung frei.
8.3. kreativraum kann Personen oder Drittfirmen [z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckerein, Belichtungsstudios] - die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden - ablehnen, wenn für kreativraum deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft erscheint.
MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS
9.1. Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.
9.2. Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet kreativraum nach sieben Werktagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.
9.3. Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
9.4. Soweit kreativraum dem Kunden Entwürfe unter Angabe einer angemessenen Frist [maximal sieben Werktage] für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe mit Ablauf der Frist als genehmigt, sofern kreativraum keine Korrekturaufforderung erhält.
9.5. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
9.6. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und –pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und –schnittstellen verantwortlich.
TERMINE, FRISTEN UND LEISTUNGSHINDERNIS
10.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
10.2. Ist für die Leistung von kreativraum die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Wie z.B. Veränderungen der Anforderungen des Kunden, oder Probleme mit Produkten Dritter z. B. Photomaterial oder Software.
10.3. Soweit kreativraum seine vertraglichen Leistungen infolge von höherer Gewalt oder anderer für kreativraum unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für kreativraum keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
10.4. Wird kreativraum mit Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
HAFTUNG 11.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von kreativraum nicht übernommen. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. 11.2. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton u. Text. Für formale u. inhaltliche Fehler [z.B. Rechtschreibungen, Übersetzungen, Fakten] haftet kreativraum nicht. 11.3. Soweit kreativraum auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen u. auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet kreativraum nicht für Leistungen u. Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringer. 11.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an kreativraum, stellt er kreativraum von der Haftung frei. 11.5. kreativraum überlassene Vorlagen [z.B. Texte, Fotos, Muster] werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. 11.6. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung ist eine Haftung von kreativraum nicht ausgeschlossen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet kreativraum nur im Rahmen wesentlicher Vertragspflichten (deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist). 11.7. Die Verantwortung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. 11.8. kreativraum haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden von der Haftung nicht erfasst.
EIGENTUMSVORBEHALT UND VERSENDUNGSGEFAHR 12.1. An Entwürfen von kreativraum werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. 12.2. Die Originale [Druckvorlagen, Reinzeichnungen, Negative] sind nach angemessener Frist unbeschädigt an kreativraum zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. 12.3. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
BELEGEXEMPLARE 13.1. Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren ist von vervielfältigten Werken kreativraum mindestens zehn ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.
FIRMIERUNG UND VERTRAGSPARTNER IM SINNE DER BGBs 14.1. Ihr Vertragspartner im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB] sind Jörg und Mandy Krühne.
ERFÜLLUNGSORT, RECHT UND SPRACHE 15.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Mettmann bzw. Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht und deutsche Sprache.
UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN 16.1. Vereinbarungen in Angeboten von kreativraum [z.B. eingeräumte Nutzungsrechte, Zahlungsmodus], die durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden, gehen vor Vereinbarungen vorstehender Bestimmungen. 16.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzten, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.